SEIT 15. SEPTEMBER: ANPASSUNG DER 3G-REGEL

Der FC Flyeralarm Admira empfängt am Samstag (18.9.) im Rahmen der 8. Runde der Admiral Bundesliga den TSV Hartberg.

Tickets für das Spiel gibt es HIER.

Für einen Stadionbesuch ist weiterhin die Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesungsnachweises verpflichtend.

Seit 15. September gelten folgende geänderte Regelungen:

  1. „Eintrittstest“:
  • ein Antigentest zur Eigenanwendung mit digitaler Lösung: 24h gültig
  • der Nachweis eines Antigentests von einer befugten Stelle: 24h gültig (vormals 48h gültig)
  • der Nachweis eines PCR Tests von einer befugten Stelle: 72 h gültig
  • Schultests werden anerkannt: Antigentest 48 h gültig / PCR-Test 72 h gültig
  1. Impfnachweis:
  • Bei einer Zweitimpfung, wenn diese nicht länger als 360 Tage (vormals 270 Tage) zurückliegt und zwischen der Erst- und Zweitimpfung mind. 14 Tage verstrichen sind.
  • Bei Impfstoffen mit nur einer vorgesehenen Impfung, ab dem 22. Tag nach der Impfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf.
  • Bei einer Impfung, wenn mind. 21 Tage davor ein positiver PCR -Test oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag und die Impfung hier nicht länger als 360 Tage (vormals 270 Tage) zurückliegt.
  • weitere Impfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer der eben genannten Impfungen mindestens 120 Tage verstrichen sind.
  1. Genesungsnachweis:

Die Regelungen für Genesene bleiben unverändert.

 

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